Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht die
Förderung einer sanierungsorientierten Insolvenzverwaltung.

 

 

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1. Halbjahr 2023: Wieder mehr #Insolvenzen, aber weiterhin keine Welle. Die aktuelle Pressemitteilung des VID-Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands finden Sie hier: www.vid.de

Deutscher #Insolvenzverwalterkongress 2023. Das Programm ist jetzt online. Informationen zur Veranstaltung und Anmeldung finden Sie hier: www.vid.de

VID-Vorsitzender Dr. Christoph Niering zu den heute von Destatis veröffentlichten #Insolvenzzahlen. www.handelsblatt.com

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Veranstaltung:

Abwicklung von Kleininsolvenzverfahren und Wohlverhaltensperioden in der Praxis

 

Inhalt / Beschreibung

Praxisprobleme bei der Abwicklung des eröffneten Verfahrens:

– Umgang mit dem bei Eröffnung bestehenden Gehaltskonto oder Pfändungsschutzkonto
– Ermittlung von Anfechtungstatbeständen
– Ermittlung des pfändbaren Einkommens unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung
– Ermittlung von Massegegenständen (Forderungen, bewegliche Gegenstände (Fahrzeug) und unbeweglichen Gegenständen (Immobilie)) sowie Umgang mit Aus- und Absonderungsrechten
– Voraussetzungen für die Freigabeerklärung nach § 35 Abs. InsO bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit durch den Schuldner; Vorgehensweise bezüglich des Abführungsbetrags nach § 295 Abs. 2 InsO unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung
– Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners, Belehrung, Verletzung und Heilungsmöglichkeiten
– Insolvenzplan in der Verbraucherinsolvenz
– Voraussetzung für die Aufnahme des Attributs der Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung unter Berücksichtigung der zum 01.07.14 erfolgten Erweiterung des § 302 InsO
– Erwerbsobliegenheit des Schuldners im eröffneten Verfahren und aktuelle Rechtsprechung zu den Versagungsgründen nach § 290 InsO alte und neue Fassung

Praxisprobleme bei der Abwicklung der Wohlverhaltensperiode:

– Möglichkeiten der Verkürzung der Laufzeit des Verfahrens auf 3 bzw. 5 Jahre;
– Belehrungspflichten gegenüber dem Schuldner
– Prozesskostenstundung in der Wohlverhaltsperiode (Sekundärhaftung der Staatskasse für die Treuhändervergütung)
– Kontrollpflichten des Treuhänders
– Inhalt und Rhythmus des Jahresberichts und der Rechnungslegung (Absehen
– Obliegenheitsverletzungen nach § 295 InsO und Heilungsmöglichkeiten des Schuldners unter der Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung

– Sonderprobleme: Zweitinsolvenzverfahren oder Tod des Schuldners

Referenten

Dipl.-RPfl. (FH) Susanne Brenner

Referent 2

Referent 3

Referent 4

Referent 5

Referent 6

Veranstalter

AGV Seminare

§15 FAO

ja

Preis

395,00€ Normalpreis 345,00€ Sonderpreis für die 2. und weitere Anmeldungen einer Kanzlei für diese Veranstaltung 335,00€ Sonderpreis für Mitglieder des BS InsO e.V. zzgl. gesetzl. USt.

VID-Rabatt

nein

Thema

Insolvenzrecht / Mitarbeiterfortbildung

Art der Veranstaltung

Mitarbeiterschulungen

Veranstaltungsort

Schlossgartenstraße 1
Der genaue Ort steht noch nicht fest.
68161 Mannheim

Veranstaltungszeitpunkt

Fr, 19.05.2017
9:30 - 17:00 Uhr

Hier geht es zur Anmeldung

 

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