Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht die
Förderung einer sanierungsorientierten Insolvenzverwaltung.

 

 

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1. Halbjahr 2023: Wieder mehr #Insolvenzen, aber weiterhin keine Welle. Die aktuelle Pressemitteilung des VID-Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands finden Sie hier: www.vid.de

Deutscher #Insolvenzverwalterkongress 2023. Das Programm ist jetzt online. Informationen zur Veranstaltung und Anmeldung finden Sie hier: www.vid.de

VID-Vorsitzender Dr. Christoph Niering zu den heute von Destatis veröffentlichten #Insolvenzzahlen. www.handelsblatt.com

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FAQ:

Insolvenzplan

Mit einem Insolvenzplan bleibt in einem Insolvenzverfahren ein Unternehmen („Rechtsträger“) als solches erhalten. Der Insolvenzplan ist dabei im Grunde nichts anderes als ein Sanierungsplan, der sich allerdings an den spezifischen Anforderungen der Insolvenzordnung orientiert.

Der Plan besteht aus zwei Teilen: dem darstellenden und dem gestaltenden Teil.

Der darstellende Teil beschreibt das Ziel des Insolvenzplans und welche Leistungen das zu sanierende Unternehmen sowie die anderen Beteiligten (z.B. Gläubiger, Arbeitnehmer etc.) dafür erbringen müssen. Ausgehend von einer präzisen Ist-Analyse wird zudem eine solide Planrechnung entwickelt, in der Regel für die nächsten drei Jahre nach Beendigung des Insolvenzverfahrens. Im gestaltenden Teil werden dann die Regeln für die Umsetzung des darstellenden Teils festgelegt.

Im Zentrum eines funktionierenden Insolvenzplans steht die Einigung mit den Gläubigern. Im Vorfeld und während der Erarbeitung eines Insolvenzplans stellt sich also die Frage, warum sich die Gläubiger auf den Plan einlassen sollten, da er ihnen Verzicht auf Forderungen abverlangt? Die Antwort muss lauten: Weil sie durch die Sanierung und Fortführung des Unternehmens weniger, im schlechtesten Fall jedoch nicht mehr Geld verlieren als durch eine Liquidation des Unternehmens. Der Insolvenzplan sollte also eine hieb- und stichfeste Antwort geben auf die Frage, wie die Gläubiger ohne Plan dastünden: nämlich schlechter. Und der Plan muss den Gläubigern eine Perspektive bieten, muss ihnen verdeutlichen, dass das Unternehmen nach der Sanierung wieder auf festen Beinen steht und in Zukunft alle Forderungen bedienen kann.

 

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