Uhlenbruck-Kriterien

Die „Uhlenbruck-Kriterien“ (benannt nach dem Kölner Insolvenzrichter und Hochschullehrer Prof. Dr. Wilhelm Uhlenbruck) formulieren klare Kriterien zur Auswahl, Aufsicht und Bewertung von Insolvenzverwaltern. Unter maßgeblicher Beteiligung des VID wurde damit erstmals ein Katalog entwickelt, der es Insolvenzgerichten ermöglichen soll, für Insolvenzverfahren ausschließlich geeignete Insolvenzverwalter zu identifizieren.

Uhlenbruck-Empfehlungen als PDF zum Download
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