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Beitrag Aktuelles:
15.12.2016
Der Deutsche Bundestag hat den Entwurf der Bundesregierung für ein drittes Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung beschlossen. Der Bundesrat wird die erforderliche Zustimmung in seiner morgigen Sitzung erteilen.
Neben der inhaltlichen und politischen Arbeit des Verbandes hat sich unser Vorsitzender im Rahmen der Anhörung als Sachverständiger dafür eingesetzt, dass §104 InsO zum Schutz der Insolvenzmasse des Erhalts von Unternehmen und des Erhalts von Arbeitsplätzen als Ausnahme vom Grundsatz des in §103 InsO geregelten und durch §119 InsO geschützten Wahlrechts verstanden werden muss. Eine weitere Privilegierung nicht nur der Finanzwirtschaft sondern auch des Energiegroß- und Rohstoffhandels würde dies konterkarieren.